Gewusst, wie! Die Details der besonderen Regelung in Rheinland-Pfalz
In welchen Räumen sind Rauchmelder in Rheinland-Pfalz verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links hier im Überblick:
In Schlafzimmern und Kinderzimmern
In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Hier finden Sie die Landesbauordnung.
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