Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

Gewusst, wie! Die Details der besonderen Regelung in Rheinland-Pfalz

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Rheinland-Pfalz verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift und wichtige Links hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Rheinland-Pfalz?

für Neu- und Umbauten: seit 23.12.2003

für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 12.07.2012

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

In Schlafzimmern und Kinderzimmern

In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

Die Eigentümer sind auch für die Betriebssicherheit der Melder verantwortlich. Diese ist durch wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Instandsetzungen zu gewährleisten. Eine Übertragung der Wartung auf die Wohnungsnutzer (Mieter) muss vertraglich vereinbart werden.

Hier finden Sie die Landesbauordnung.

© Text und Bilder dieser von Seite https://www.rauchmelder-lebensretter.de

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