Hochwasser Merkblatt für die Verbandsgemeinde Diez

Bei Hochwassergefahren an Flussläufen, also meist absehbaren und großflächigen Schadensereignissen nach langandauernden Niederschlagen und/oder nach Schneeschmelze ist die Selbsthilfe der Bevölkerung Grundlage der Gefahrenabwehr. Die Maßnahmen der öffentlichen Aufgabenträger sollen -und können - die Selbsthilfe der Bevölkerung durch die im öffentlichen Interesse gebotenen behördlichen Maßnahmen nur ergänzen.

Hochwasser sind Naturereignisse. Eine hundert - prozentige Sicherheit davor gibt es nicht.

Bahnt sich, bedingt durch mehrtägige heftige Niederschläge und/oder Schneeschmelze sowie durch Unwetter ein Hochwasser an, sollten Sie auf jeden Fall die weitere Wetterentwicklung beobachten und sich über die Wasserstände informieren.

Für das Land Rheinland-Pfalz ist auf der Grundlage der Hochwassermeldeverordnung ein Hochwassermeldedienst u.a. für die Lahn eingerichtet worden.

Das Hochwassermeldezentrum Nahe-Lahn-Sieg in Koblenz unterrichtet bei Erreichen bestimmter Pegelstände der Lahn mit einer Eröffnungsmeldung die Kreismeldestelle des Rhein-Lahn-Kreises über drohende Hochwassergefahren.

Die Kreismeldestelle gibt diese Eröffnungsmeldungen an die Gemeindemeldestellen im Kreisgebiet weiter. Je nach Anstieg des Wasserstandes ist jedoch zu erwarten, dass bereits in tieferliegenden Gebieten oder für Kellerräume Überflutungen und damit Schaden entstanden sein können oder rechtzeitige Warnungen für Räumungs- und Evakuierungsmaßnahmen durch die Gemeindestelle nicht mehr möglich sind .

Der Hochwassermeldedienst informiert daher durch regelmäßig aktualisierte Hochwasservorhersagen, Hochwasserstände und Lageberichte auch die Bevölkerung

Bewohner hochwassergefährdeter Gebiete sollten daher bei drohenden Schadenslagen rechtzeitig Vorsorge zur Sicherung von Gebäuden und erforderlichenfalls Räumung Ihres Eigentums treffen

Die Hochwassermeldungen werden auf den Informationswegen Videotext, Rundfunk Internet und Mobilfunk (WAP) verbreitet, wenn die oben genannten Wasserstände überschritten werden

ab Marke 1. stündlich von 07:00 bis 21:00 Uhr (ohne Rundfunk)

ab Marke 2. stündlich von 07:00 bis 24:00 Uhr

ab Marke 3. stündlich von 00:00 bis 24:00 Uhr

Informationswege:

Videotext

Südwest-Text des Südwest-Rundfunks SWR3

Stündlich aktualisierte Wasserstände sowie Vorhersagen und LageberichteTafel 800 – Übersicht HochwasserTafel 804 – Lahn

Rundfunk

Stündlich aktualisierte Wasserstande sowie Vorhersagen und Lageberichte Südwestrundfunk

SWR 1 Rheinland-Pfalz

SWR3

SWR 4 Rheinland-Pfalz

RPR1

RPR2

Internet

Lagebericht, Vorhersagen, stündlich aktualisierte Wasserstände, Höchststande und stündlich aktualisierte Pegelübersichten.

Die Internetseiten des HochwassermeIdedienstes in Rheinland-Pfalz sind unter folgenden Adressen erreichbar:

www.hochwasser-rlp.de

bzw. Seiten für die Lahn

http://www.hochwasser-rlp.de/karte/uebersicht/flussgebiet/lahn

Pegel - Anrufbeantworter an den Lahnpegeln

- ständig aktuelle Wasserstände

Pegel Leun 06473/1 94 29

Pegel Diez 06432/1 94 29

Pegel Kalkofen 06439/1 94 29

Über diese Informationen hinaus stehen der Gemeindemeldestelle der Verbandsgemeinde Diez (Verwaltung wahrend der allgemeinen Dienstzeiten bzw. nach Dienstschluss soweit von der Lage her erforderlich die Feuerwehreinsatzzentrale) auch keine weiteren Angaben, insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklung, zur Verfügung.

Die Gemeindemeldestelle ist unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

- Verwaltung 06432/501-258 oder 06432/501-265

- Feuerwehr - Einsatzzentrale 06432 / 64 57 40 (nur je nach Lage ständig besetzt)

Der Notruf 112 darf nur in wirklichen Notfällen benutzt werden. Erkundigungen über Wasserstände und zur sonstigen Hochwasserentwicklung gehören nicht dazu.

Warnung der Bevölkerung

Je nach Eingang und Entwicklung der Hochwasserlage erfolgen durch die Gemeindemeldestelle Warnungen der Bevölkerung, in der Regel durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr.

Abhängig vom Eingang der Informationen erfolgt die Warnung frühestmöglich, damit der Bevölkerung noch ausreichend Zeit für Selbsthilfenahmen bleibt. Nach Lage kann eine Warnung auch durch Sirenen erfolgen.

Vorsorgemaßnahmen:

Informieren Sie sich bei steigenden Wasserständen über eine mögliche Hochwassergefahr und beachten Sie Rundfunk- und Pressemeldungen zur Hochwasserlage. Wenn Sie Neubürger in einem hochwassergefährdeten Gebiet sind und zum ersten Mal mit Hochwasser zu tun haben, lassen Sie sich durch alteingesessene Bewohner (z.B. Nachbarn) beraten und nutzen Sie deren Erfahrungen.

Besorgen Sie sich rechtzeitig ihre persönliche Grundausrüstung. Denken Sie daran, dass die Feuerwehr und die anderen Hilfsorganisationen \ vorhandene Ausrüstung selbst benötigen und nicht ausleihen können.

Sichern Sie sich einen ausreichenden Lebensmittelvorrat, so dass Sie einige Tage überbrücken können. Dazu gehören ggf. auch lebenswichtige Medikamente, Bedarfsgegenstande für das tägliche Leben und evtl. für Kleinkinder. Räumen Sie rechtzeitig tiefergelegene Räume und Keller.Die Feuerwehr kann nur in Ausnahmefällen helfen.

Soweit eine Lagerung von HeizöI außerhalb von hochwassergefährdeten Bereichen nicht möglich ist, sichern Sie I Ihre Öltanks / Öltankanlage so, dass ein Auftreiben und Umstürzen der Tanks unmöglich ist. Einsatze der Feuerwehr, die durch Öltank- bzw. Feuerungsanlagen verursacht werden, sind gebühren- und kostenpflichtig und können für den Eigentümer oder Nutzer neben dem Schaden, der durch den Verlust der Heizölvorräte entstehen kann, Kostenersatzforderungen in erheblicher Höhe zur Folge haben. Durch Umweltschäden sind zudem weitere Schadenersatzansprüche und evtl. strafrechtliche Folgen möglich. Schützen Sie außerdem Ihre Heizanlagen, indem Sie frühzeitig vor Überflutung -Brenner, Thermen und ähnliche Aggregate ausbauen lassen. Denken Sie auch daran, dass Sie nicht der Einzige sind, der die Hilfe eines Handwerkers benötigt. Schalten Sie in hochwassergefährdeten Räumen möglichst vor einer Überflutung die Stromversorgung ab. Sorgen Sie für eine ausreichende Notbeleuchtung. Meiden Sie die nahere Umgebung von bereits überfluteten Stromversorgungs-/ -verteilungs anlagen.Treffen Sie mit Nachbarn oder sonstigen Personen eine Vereinbarung für den Fall, dass Ihr Telefon ausfällt. Hochwassergefährdete Garagen und Stellplatze sollten schon zu Beginn eines Hochwassers geräumt werden, Stellen Sie Fahrzeuge auf hochwassergeschützten Parkplätzen ab. Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug keine Zufahrten versperrt, insbesondere für Einsatzfahrzeuge.Helfen Sie Ihren Nachbarn, soweit es Ihre eigene Lage zulässt. Verständigen Sie deren Angehörige, oder im Notfall die Feuerwehr, wenn Nachbarn verreist oder ansonsten abwesend sind. Stellen Sie erforderlichenfalls Ihre Anwesenheit sicher und verlassen Sie sich nicht auf andere. Kranke und pflegebedürftige Personen sollten außerhalb des Überschwemmungsbereichs untergebracht werden, damit eine ärztliche oder sonstige medizinische Betreuung jederzeit sichergestellt ist. Sollte dies nicht möglich sein, melden Sie sich rechtzeitig bei den Einsatzkräften. Denken Sie aber auch daran, dass die Hilfsorganisationen nicht wegen Kleinigkeiten kommen können. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Ordnungsbehörden und der Feuerwehr. Sie verfügen über entsprechende Erfahrungen bei solchen Schadensfällen. Bleiben Sie im Hochwasserfall ruhig und besonnen. Beachten Sie die Verkehrsumleitungen und Verkehrsverbote. Ausnahmen können hier aus grundsätzlichen Erwagungen nicht zugelassen werden. Die Feuerwehr stellt während der Hochwasserphase grundsätzlich keine Pumpen zur Verfügung, um eindringendes Wasser aus Kellern und sonstigen Räumen auszupumpen. Stark unterschiedliche Druckverhältnisse können zum Eindrücken von Wanden führen.

Wichtige Rufnummern

  • Notruf -Polizei 110

  • Polizeiinspektion Diez 06432/601-0

  • Notruf-Feuerwehr 112

  • Feuerwehreinsatzzentrale 06432/64 5740

    (nicht ständig bzw. nur nach Bedarf besetzt)

  • Verbandsgemeindeverwaltung 06432 501 – 0

  • Krankenhaus Diez 06432 506 – 0

  • Krankenhaus Limburg 06431 292 – 0

  • DRK Rettungsdienst 19222

Pegel

  • Leun 06473 1 94 29

  • Diez 06432 1 94 29

  • Kalkofen 06439 1 94 29

Persönliche Grundausrüstung

  • Lebensmittel, Medikamente (Hausapotheke) tägliche Bedarfsgegenstände der Familie

  • Beleuchtung (Kerzen, Taschenlampen mit Batterien, Petroleumlampen mit Petroleum, Lampenaufsatz für Campinggasflasche, Streichhölzer usw.)

  • Von der Stromversorgung unabhängige Kochstelle (Spirituskocher Campinggaskocher, Benzinkocher, Trockenspirituskocher [Esbitkocher] mit Brennstoffen u.a.)Heizung (Campinggasflasche mit Heizungsaussatz, Wärmeflasche, Wolldecke u.a.)

  • Gummistiefel oder Wathosen (in ausreichender Zahl, um bei geringfügigeren Überflutungen ggf. den überschwemmten Bereich verlassen zu können.

  • Von der Stromversorgung unabhängiges Rundfunkgerät (mit Batterien)

  • Evtl. ein kleines Boot.

  • Sandsäcke mit Füllmaterial, um Ihr Gebäude / Eigentum gegen Überflutungen sichern zu können ( die Abgabe von Sandsäcken durch die Feuerwehr / Verwaltung ist nur in Ausnahmefällen möglich)

  • Tauchpumpe mit FI Schutzschalter

    (Warnung: Das Auspumpen von Kellern / Räumen bei eindringendem Wasser kann bei stark unterschiedlichen Druckverhältnissen zu einer Einsturzgefahr führen)

  • Stegbaumaterial (z. B. Bohlen)

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